Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder durch Bafög möglich. Erstauszubildende bekommen vom Träger der praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung.
Bei der Übernahme der Lehrgangskosten durch öffentliche Träger (z. B. der Deutschen Rentenversicherung Bund/Land o. Ä.) wird das Schulgeld gesondert berechnet.
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