Staatlich anerkannte Heilpädagoginnen/Heilpädagogen sind als Fachkräfte in stationären oder ambulanten Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in integrativen Einrichtungen tätig. Sie arbeiten im Bereich der Frühpädagogik, Kinder- und Jugendhilfe, Erwachsenenbildung und Altenhilfe.
Arbeitsorte sind z. B. Frühförderstellen, Kindertagesstätten, Wohnheime, Wohngemeinschaften, ambulant betreutes Wohnen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, heilpädagogische Praxen, Rehabilitationseinrichtungen, psychiatrische Krankenhäuser, Beratungsstellen u.a. Arbeitsmöglichkeiten bieten sich auch in selbstständiger Tätigkeit. |