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Lehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung ausländischer Krankenpflegeausbildungen
Informationen zu Ihrer Weiterbildung beim IWK
Teilnahmevoraussetzungen

Sie können an der Weiterbildung teilnehmen, wenn Sie:

  1. im Ausland eine Berufsausbildung in der Krankenpflege abgeschlossen haben (geprüft durch das zuständige Landesamt)
  2. bis zum Beginn des Anerkennungslehrganges einen Grundlehrgang "Deutsch" absolviert haben
Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:
Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Um an dem Anerkennungslehrgang teilnehmen zu können, benötigen wir ein entsprechendes Schreiben des Landesamtes.
Art und Dauer der Weiterbildung
Der Anerkennungslehrgang erstreckt sich über 10 Monate und beinhaltet theoretischen sowie praktischen Unterricht mit praktischen Einsätzen. Der theoretische Unterricht findet in Delmenhorst statt. Die Praktika absolvieren Sie in geeigneten Krankenhäusern in der Nähe Ihres Wohnortes.
Inhalte der Weiterbildung
  • Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten
  • Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
  • Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheitlichen und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten
  • personenbezogenes Pflegehandeln
  • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, an rechtlichen Rahmenbedingungen für stationäre bzw. teilstationäre Pflege sowie an wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
  • bei medizinischer Diagnostik und Therapie mitwirken
  • lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten
  • berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
  • in Gruppen und Teams zusammenarbeiten
Ziele der Weiterbildung
Das Ziel des Lehrgangs ist die Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes in der Gesundheits- und Krankenpflege (staatliche Anerkennung).
Prüfungen und Leistungsnachweise in der Weiterbildung

Lehrgangsbegleitend werden in den unterschiedlichen Fächern Klausuren geschrieben.

Zum Abschluss des Lehrgangs findet eine praktische sowie eine mündliche Kenntnisüberprüfung statt.

Bei erfolgreich absolvierter Teilnahme erhält der Teilnehmer auf Antrag beim Landessozialamt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester bzw. -pfleger".

Zertifizierung
Der Lehrgang ist zertifiziert.
Wir bieten Ihnen diese Ausbildung an folgenden Standorten:

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» Delmenhorst
Wichtiger Hinweis für Sie

Die Zugangsvoraussetzungen und/oder Kursgebühren können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Unsere Mitarbeiter(innen) an den jeweiligen Standorten geben Ihnen gern Auskunft.


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Ausbildungen
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