Lehrgangsbegleitend werden in den unterschiedlichen Fächern Klausuren geschrieben.
Zum Abschluss des Lehrgangs findet eine praktische sowie eine mündliche Kenntnisüberprüfung statt.
Bei erfolgreich absolvierter Teilnahme erhält der Teilnehmer auf Antrag beim Landessozialamt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester bzw. -pfleger".
|