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Lehrgang zur Erlangung der staatl. Anerkennung ausländischer Krankenpflegeausbildungen
Informationen zur Weiterbildung beim IWK
Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes Gesundheits- u. Krankenpflege.
Teilnahmevoraussetzungen
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Krankenpflege (erworben im Ausland), die durch das zuständige Landesamt geprüft sein muss
  • Absolvierung eines Grundlehrganges "Deutsch" bis zum Beginn des Anerkennungslehrganges
Anmeldung
  • Durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
  • Vorlage des Schreibens des Landesamtes zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens
Form und Dauer der Weiterbildung
  • Der Anerkennungslehrgang erstreckt sich über 10 Monate und beinhaltet theoretischen sowie praktischen Unterricht mit entsprechenden praktischen Einsätzen.
  • Der theoretische Unterricht findet in Delmenhorst statt.
  • Die Praktika werden in geeigneten Krankenhäusern in Wohnortnähe absolviert.
Lehrgangsinhalte

Themenbereiche:
- Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten
- Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
- Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheitlichen und pflegerelevanten Fragen  
  fachkundig gewährleisten
- Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
- Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbedingungen für stationäre,
  teilstationäre sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
- Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
- Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu
  bewältigen
- In Gruppen und Teams zusammenarbeiten

Ziel der Weiterbildung
Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes Gesundheits- u. Krankenpflege (Staatliche Anerkennung).
Leistungsnachweis / Zeugnis
  • Lehrgangsbegleitend werden in den unterschiedlichen Fächern Klausuren geschrieben.
  • Am Ende der Maßnahme findet eine praktische sowie eine mündliche Kenntnisüberprüfung statt.
  • Bei erfolgreich absolvierter Teilnahme erhält der Teilnehmer auf Antrag beim Landessozialamt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester/-pfleger".
Zertifizierung
Diese Maßnahme ist zertifiziert.
Aktuelles Kursangebot

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Weitere Informationen bezüglich der Weiterbildung "Lehrgang zur Erlangung der staatl. Anerkennung ausländischer Krankenpflegeausbildungen" gibt es bei den dafür zuständigen Weiterbildungsstandorten:

» Delmenhorst
Wichtiger Hinweis
Die Zugangsvoraussetzungen und/oder Kursgebühren können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Unsere Mitarbeiter/innen an den jeweiligen Standorten geben gerne Auskunft.

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