Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder durch Bafög möglich. Erstauszubildende bekommen vom Träger der praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung.
Für Teilnehmer(innen), die öffentliche Gelder erhalten (z. B. von der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Bund/Land o. ä.), wird das Schulgeld gesondert berechnet.
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