Die Weiterbildung umfasst insgesamt 460 Stunden und ist in 12 Unterrichtsblöcke zu je einer Woche im Monat gegliedert.
Die Weiterbildung wird auf der Grundlage der "Gemeinsamen Grundsätze und
Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens
zur Durchführung von Qualitätsprüfungen" nach § 80 SGB XI in der teil-
und vollstationären Pflege sowie Kurzzeitpflege sowie nach dem
Pflegequalitätssicherungsgesetz durchgeführt.
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