Die erbrachten Leistungen werden benotet und im Zeugnis ausgewiesen. Der Abschluss ist verbunden mit schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungen. Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" bzw. "Altenpfleger" muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
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