Die Weiterbildung soll sicherstellen, dass die Ausbilder im Rettungsdienst über ein definiertes Mindestmaß an Wissen über die rechtlichen Regelungen der Berufsausbildung verfügen sowie methodisch-didaktische Vorgehensweisen in der Wissensvermittlung beherrschen.
Die Lehrrettungsassistentin oder der Lehrrettungsassistent zeichnen sich besonders aus durch:
- Notfallmedizinische Kenntnisse und Fähigkeiten
- Berufsbezogene Rechtskenntnisse
- Zielgruppengerechte Ausbildungsdurchführung
- Fähigkeit zur objektivierten Bewertung von Verhalten und Leistung
- Situationsgerechte Menschenführung
|