Die Anpassungsmaßnahme endet mit der bescheinigten erfolgreichen zweijährigen Teilnahme durch die Schule. Die Bescheinigung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte(r) Physiotherapeut(in)".
Oder:
Die Kenntnisprüfung findet im Rahmen des jährlichen regulären Staatsexamens für Physiotherapie statt. Der/die Teilnehmer(in) nimmt an allen praktischen und mündlichen Fachprüfungen teil. Die ausreichenden Kenntnisse werden durch die Schule bescheinigt und berechtigen zum Führen der Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte(r) Physiotherapeut(in)".
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