Heimleitung in der Alten- und Behindertenpflege in Köln Informationen zu Ihrer Weiterbildung beim IWK
Teilnahmevoraussetzungen
Sie können an der Weiterbildung teilnehmen, wenn Sie:
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenschwester oder Krankenpfleger, Altenpfleger(in), Sozialarbeiter(in), Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Heilerziehungspfleger(in) oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge haben,
eine mindestens zweijährige Tätigkeit in der Alten- bzw. Behindertenhilfe nachweisen können
oder Bürokaufleute und Verwaltungsangestellte sind, die mindestens zwei Jahre als Heimleiter(in) oder Stellvertretung tätig waren.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:
Bewerbungsanschreiben
Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
Berufsabschlusszeugnis
Zeugnisse über Berufspraxis
Art und Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend in Blöcken und umfasst 640 Unterrichtsstunden.
Inhalte der Weiterbildung
Der Lehrgang entspricht den Voraussetzungen nach § 3 Heimgesetz bzw. § 8 HeimPerV.
Inhalte des Lehrgangs:
Berufsbilder in der Alten- und Behindertenhilfe
Strukturen und Hierarchie im Heim
Aufgaben der Heimleitung
Organisationsprinzipien im Heim
Organisation des Arbeitseinsatzes
Personalbedarf und Mitarbeiterbeurteilung
Psychosozialer Bereich:
Soziologie des Alterns und des Alters
Psychologie des Alterns und des Alters
Lerntechniken
Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen
Pflegerischer Bereich:
Ernährungsphysiologische Aspekte des Alters
Pflege
Arzneimittellehre
Wirtschaftlicher Bereich:
Finanzierung der Einrichtung
Buchführung
EDV-Heimabrechnung
Management:
Allgemeine Organisationslehre
Personalführung
Methoden der Unternehmensführung
Gesprächsführung
Rechtlicher Bereich:
Bürgerliches Recht
Haftungsrecht
Sozialrecht
Arbeits- und Tarifrecht
Ziele der Weiterbildung
Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage:
ein Alten- und Behindertenheim zu leiten,
Bewohnerinnen und Bewohner optimal zu betreuen,
Arbeitsabläufe rationell zu gestalten und zu organisieren,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über pflegerische und technische Neuerungen zu informieren,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur bestmöglichen Versorgung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner anzuleiten,
die Arbeitssituation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen und Arbeitszufriedenheit zu ermöglichen.
Kooperation zwischen dem Heim und dem übergeordneten Träger herzustellen und aufrecht zu halten.
Prüfungen und Leistungsnachweise
Es werden sechs schriftliche Leistungsnachweise erbracht. Zum Abschluss erfolgt eine mündliche Prüfung. Die erbrachten Leistungen werden benotet und im Zeugnis ausgewiesen. Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung.
Wir bieten Ihnen diese Weiterbildung an folgenden Standorten:
Die Zugangsvoraussetzungen und/oder Kursgebühren können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Unsere Mitarbeiter(innen) an den jeweiligen Standorten geben Ihnen gerne Auskunft.