Aufbaulehrgang zur Qualifizierung zum oder zur Betriebssanitäter(in) nach BGG 949. Gemäß Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21. Januar 1997 ist dieser Lehrgang eine Anpassungs- und Verwendungsfortbildung und entsprechend §5.5 RettG NRW als Rettungsdienstfortbildung anerkannt. Diese Fortbildung gilt als Rettungsdienstfortbildung zur Übernahme höherwertiger Aufgaben im Betriebssanitätsdienst. Ohne diese Ausbildung darf Rettungsdienst- und Krankenpflegepersonal nicht im Betriebssanitätsdienst eingesetzt weren.
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