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Betreuungsassistent(in)
Informationen zu Ihrer Weiterbildung beim IWK
Teilnahmevoraussetzungen

Sie können an der Weiterbildung teilnehmen, wenn Sie:

  1. persönlich und gesundheitlich geeignet sind,
  2. eine positive Einstellung gegenüber kranken, behinderten
    und älteren Menschen mitbringen,
  3. soziale Kompetenzen und kommunikative Fähigkeiten besitzen,
  4. zur würdevollen Begleitung und Anleitung fähig sind,
  5. ein fünftägiges Orientierungspraktikum in einem Pflegeheim absolviert haben.
  6. Für die berufsbegleitende Qualifikation ist ein Arbeitsverhältnis mit einer Pflegeeinrichtung Voraussetzung.

 

Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  • Kopie des Schul- bzw. Berufsabschlusszeugnisses
  • Nachweis oder Beurteilung des fünftägigen Orientierungspraktikums
Art und Dauer der Weiterbildung
  • Vollzeit:
    Die Vollzeit-Weiterbildung erstreckt sich über fünf Wochen. Sie gliedert sich in 160 Stunden Theorie (mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Woche) und zwei Wochen Praktikum mit je 40 Stunden wöchentlich.
  • Berufsbegleitend:
    Die berufsbegleitende Qualifikation umfasst insgesamt 160 Stunden Theorie. Sie haben an zwei Tagen pro Woche jeweils acht Stunden Unterricht.
Inhalte der Weiterbildung
  • Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen: 100 Stunden
    • Kommunikation
    • Alterstypische Krankheiten
    • Pflege und Hygiene
    • Erste Hilfe
  • Modul 2: Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim: 2 Wochen
  • Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in einem Pflegeheim: 60 Stunden
    • Rechtskunde
    • Ernährungslehre
    • Gestaltung von Aktivitäten und Festen
Prüfungen und Leistungsnachweise in der Weiterbildung
Sie erhalten nach Abschluss ein Zertifikat über den Umfang und die Inhalte der Weiterbildung.
Finanzierungsmöglichkeiten für Sie

Falls die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Förderung Ihrer Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit möglich.

Zertifizierung
Die Weiterbildung berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit des Betreuungsassistenten entsprechend der Richtlinien nach SGB XI § 87b Abs. 3; Betreuungskräfte-RL vom 19. August 2008. Die Maßnahme ist zertifiziert und für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.
Wir bieten Ihnen diese Weiterbildung an folgenden Standorten:

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» Aschersleben
» Magdeburg
» Braunschweig
» Potsdam
» Dessau
» Nordhausen
» Köthen
» Stendal 

Wichtiger Hinweis für Sie
Die Zugangsvoraussetzungen und/oder Kursgebühren können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Unsere Mitarbeiter(innen) an den jeweiligen Standorten geben Ihnen gerne Auskunft.

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Ausbildungen
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