Betreuungsassistent(in) Informationen zu Ihrer Weiterbildung beim IWK
Teilnahmevoraussetzungen
Sie können an der Weiterbildung teilnehmen, wenn Sie:
persönlich und gesundheitlich geeignet sind,
eine positive Einstellung gegenüber kranken, behinderten
und älteren Menschen mitbringen,
soziale Kompetenzen und kommunikative Fähigkeiten besitzen,
zur würdevollen Begleitung und Anleitung fähig sind,
ein fünftägiges Orientierungspraktikum in einem Pflegeheim absolviert haben.
Für die berufsbegleitende Qualifikation ist ein Arbeitsverhältnis mit einer Pflegeeinrichtung Voraussetzung.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:
Bewerbungsanschreiben
Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
Kopie des Schul- bzw. Berufsabschlusszeugnisses
Nachweis oder Beurteilung des fünftägigen Orientierungspraktikums
Art und Dauer der Weiterbildung
Vollzeit: Die Vollzeit-Weiterbildung erstreckt sich über fünf Wochen. Sie gliedert sich in 160 Stunden Theorie (mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Woche) und zwei Wochen Praktikum mit je 40 Stunden wöchentlich.
Berufsbegleitend: Die berufsbegleitende Qualifikation umfasst insgesamt 160 Stunden Theorie. Sie haben an zwei Tagen pro Woche jeweils acht Stunden Unterricht.
Inhalte der Weiterbildung
Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen: 100 Stunden
Kommunikation
Alterstypische Krankheiten
Pflege und Hygiene
Erste Hilfe
Modul 2: Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim: 2 Wochen
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in einem Pflegeheim: 60 Stunden
Rechtskunde
Ernährungslehre
Gestaltung von Aktivitäten und Festen
Prüfungen und Leistungsnachweise in der Weiterbildung
Sie erhalten nach Abschluss ein Zertifikat über den Umfang und die Inhalte der Weiterbildung.
Finanzierungsmöglichkeiten für Sie
Falls die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Förderung Ihrer Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit möglich.
Zertifizierung
Die Weiterbildung berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit des Betreuungsassistenten entsprechend der Richtlinien nach SGB XI § 87b Abs. 3; Betreuungskräfte-RL vom 19. August 2008. Die Maßnahme ist zertifiziert und für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.
Wir bieten Ihnen diese Weiterbildung an folgenden Standorten:
Die Zugangsvoraussetzungen und/oder Kursgebühren können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Unsere Mitarbeiter(innen) an den jeweiligen Standorten geben Ihnen gerne Auskunft.