Die berufsbegleitende Weiterbildung umfasst insgesamt 200 Unterrichtsstunden, pro Monat finden zwei dreitägige Unterrichtsphasen mit Präsenzpflicht statt.
Grundlage dieser Weiterbildung sind die Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des
Altenpflegers (AltPflAPrV) vom 26.11.2002) sowie die Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAprV) vom
01.01.2004 c) DKG Richtlinien
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