Gemäß der Rahmenverträge (Vergütungsvereinbarungen) für die Häusliche Krankenpflege im Bundesland NRW können von sog. "sonstigen geeigneten Personen" und Altenpflegehelfer/innen behandlungspflegerische Leistungen der Leistungsgruppe 1 und 2 erbracht werden, wenn sie eine zweijährige Berufspraxis in der Pflege und eine Schulung von mindestens 160 Unterrichtsstunden nachweisen können. Die behandlungspflegerischen Techniken dieser Leistungsgruppen sind Inhalte dieser Schulung. |