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Unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem nach vorangegangenen Unfällen, können IWK-Schüler(innen) Leistungen zur Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung oder der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft erhalten. Angehenden Schüler(innen), die Hinweis darauf haben, womöglich für eine Rehabilitationsförderung berechtigt zu sein, wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen. Bei solchen Gesprächen sollte ausdrücklich darum gebeten werden, über sämtliche infrage kommenden Rehabilitationsleistungen vollständig informiert zu werden. Erste Informationen finden Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung.de
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