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Am 01. Juli 2009 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBGÄndG)" in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen.
Mit dem neuen "Meister-BAföG" sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.
Das "Meister-BAföG" kann auch für zahlreiche Fort- und Weiterbildungen der IWK gemeinnützige GmbH in Anspruch genommen werden.
Sämtliche Informationen zum Thema "Meister-BAföG" erhalten Sie auf der Seite
www.meister-bafoeg.info oder
der kostenlosen Infoline 0800 6223634
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