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Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Pflege und Betreuung
Seminar beim IWK
Kennziffer
F 25

Im Seminar werden unterschiedliche Varianten notwendiger und legaler Möglichkeiten freiheitsentziehender Maßnahmen hinsichtlich ihrer rechtlichen Regelungen dargestellt. Schwerpunkte liegen dabei sowohl auf den gesetzlichen Aufgaben des Betreuers (Genehmigungsvorbehalt) als auch auf den entsprechenden Rechtsgarantien des Betroffenen. Berücksichtigungen findet dabei auch das Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Freiheitsrecht der natürlichen Person und der vorhandenen Aufsichts- und Betreuungspflichten.

Schwerpunkte
  • Der rechtliche Rahmen zulässiger freiheitsentziehender Maßnahmen
    • Das Allgemeine Freiheitsrecht des Grundgesetzes (Art.2), Gesetzesvorbehalt
    • Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtverletzung
    • Zur Legitimation freiheitsentziehender Maßnahmen
    • freiheitsentziehende Maßnahmen in nicht geschlossenen Einrichtungen
    • Zivilrechtliche und Öffentlich-rechtliche Unterbringung
  • Allgemeine Aufgaben des gesetzlichen Betreuers bei der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen
    • Voraussetzungen und Rechtsgarantien der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen
    • Freiheitsentziehende Maßnahmen in nicht geschlossenen Einrichtungen (§ 1906 Abs.4 BGB)
    • Mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung des Betreuten wegen Eigen- oder/und Fremdgefährdung
    • Genehmigungspflichten, Notstandshandlungen,
    • Beendigung der freiheitsentziehender Maßnahme durch den Betreuer
    • Rechtsprechungsübersicht zu freiheitsentziehenden Maßnahmen
Dozent/-in

Herr Dr. jur. Auerbach, Potsdam

Zielgruppe

Alle in der Pflege Tätigen und Sozialarbeiter/-innen


Termin
14.10.2010
Kosten
Seminargebühren:   70,00 Euro
Anmeldeschluss
14.09.2010
Veranstaltungsort
IWK Potsdam
Fritz-Zubeil-Str. 14
14482 Potsdam
Telefon: 0331 - 719247
Telefax: 0331 - 761350
http://www.i-w-k.de/potsdam
potsdam@i-w-k.de
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