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Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Pflege und Betreuung
Seminar beim IWK
Kennziffer

F 50

Im Seminar werden unterschiedliche Varianten notwendiger und legaler Möglichkeiten freiheitsentziehender Maßnahmen hinsichtlich ihrer rechtlichen Regelungen dargestellt.

Schwerpunkte
  • Der rechtliche Rahmen zulässiger freiheitsentziehender Maßnahmen
    • Das Allgemeine Freiheitsrecht des Grundgesetzes (Art.2), Gesetzesvorbehalt
    • Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtverletzung
    • Zur Legitimation freiheitsentziehender Maßnahmen
    • freiheitsentziehende Maßnahmen in nicht geschlossenen Einrichtungen
    • Zivilrechtliche und Öffentlich-rechtliche Unterbringung
  • Allgemeine Aufgaben des gesetzlichen Betreuers bei der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen
    • Voraussetzungen und Rechtsgarantien der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen
    • Freiheitsentziehende Maßnahmen in nicht geschlossenen Einrichtungen (§ 1906 Abs.4 BGB)
    • Mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung des Betreuten wegen Eigen- oder/und Fremdgefährdung
    • Genehmigungspflichten, Notstandshandlungen,
    • Beendigung der freiheitsentziehender Maßnahme durch den Betreuer
    • Rechtsprechungsübersicht zu freiheitsentziehenden Maßnahmen
Dozent/-in

Herr Dr. jur. Auerbach, Potsdam

Zielgruppe

Alle in der Pflege Tätigen und Sozialarbeiter/-innen


Termin
15.06.2011
Kosten
Seminargebühren:   70,00 Euro
Veranstaltungsort
IWK Potsdam
Fritz-Zubeil-Str. 14
14482 Potsdam
Telefon: 0331 - 719247
Telefax: 0331 - 761350
http://www.i-w-k.de/potsdam
potsdam@i-w-k.de
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