Die Weiterbildung umfasst insgesamt 224 Unterrichtsstunden und erfüllt die Voraussetzungen einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation nach § 2 Abs. 2 AltPfl PrV.
Grundlage dieser Weiterbildung sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflAPrV) vom 26.11.2002 bzw. die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAprV) vom 01.01.2004 c) DKG Richtlinien
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