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Die Aufgabe des gesetzlichen Betreuers
Seminar beim IWK Potsdam
Zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Betreuer und sozialen Einrichtungen und Diensten. Der gesetzliche Betreuer handelt im Rahmen der ihm zugewiesen Aufgabenkreise. Diese werden im Betreuungsausweis festgeschrieben. Der Inhalt dieser Aufgabenkreise ist jedoch nicht immer im Gesetz eindeutig geregelt. Nicht selten entstehen Unklarheiten über die tatsächlichen Aufgaben des Betreuers in Angrenzung zur Leistungsverpflichtung von Einrichtungen und Diensten, die mit Betreuten in Kontakt stehen. Das Seminar wird aufzeigen, welche Aufgaben der gesetzliche Betreuer tatsächlich hat und worum sich die Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen kümmern.
Kennziffer

F 26

Schwerpunkte
  • Die relevanten rechtlichen Regelungen
  • Selbstbestimmungsrecht des Betreuten
  • Grundsatz der persönlichen Betreuung
  • Einwilligungs- und Genehmigungsvorbehalte
  • Soziale Betreuung als Aufgabe der Einrichtungen und Dienste
  • Einzelne Aufgabenkreise - Zuständigkeitsproblematik
  • Gesundheitssorge, Verwaltung von Barbeträgen
  • Behördenangelegenheiten, Stellen von Anträgen
  • Umgang mit der Post des Betreuten u.a.m.
Dozent/-in

Herr Dr. jur. Auerbach, Potsdam

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen im Gesundheits- und Sozialwesen


Termin
26.04.2012
Kosten
Seminargebühren:   70,00 Euro
Anmeldeschluss
29.03.2012
Veranstaltungsort
IWK Potsdam
Fritz-Zubeil-Str. 14
14482 Potsdam
Telefon: 0331 - 719247
Telefax: 0331 - 761350
http://www.i-w-k.de/potsdam
potsdam@i-w-k.de
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