Die Aufgabe des gesetzlichen Betreuers Seminar beim IWK Potsdam
Zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Betreuer und sozialen Einrichtungen und Diensten. Der gesetzliche Betreuer handelt im Rahmen der ihm zugewiesen Aufgabenkreise. Diese werden im Betreuungsausweis festgeschrieben. Der Inhalt dieser Aufgabenkreise ist jedoch nicht immer im Gesetz eindeutig geregelt. Nicht selten entstehen Unklarheiten über die tatsächlichen Aufgaben des Betreuers in Angrenzung zur Leistungsverpflichtung von Einrichtungen und Diensten, die mit Betreuten in Kontakt stehen. Das Seminar wird aufzeigen, welche Aufgaben der gesetzliche Betreuer tatsächlich hat und worum sich die Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen kümmern.
Kennziffer
F 26
Schwerpunkte
Die relevanten rechtlichen Regelungen
Selbstbestimmungsrecht des Betreuten
Grundsatz der persönlichen Betreuung
Einwilligungs- und Genehmigungsvorbehalte
Soziale Betreuung als Aufgabe der Einrichtungen und Dienste