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Aufbaubildungsgang „Fachkraft für Beratung und Anleitung in der Pflege“ (in Genehmigung) beginnt am 01.05.2012

Das IWK bietet am Standort in Waldbröl im Jahr 2012 die Zusatzqualifizierung zur Fachkraft für Beratung und Anleitung in der Pflege an.  
Fachkräfte wie Heilerziehungspfleger/-innen und andere qualifizieren sich in diesem Bildungsgang für den Schwerpunkt der Beratung und Anleitung von Menschen mit Pflegebedarf in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe.  
Der Aufbaubildungsgang wird in zwei Phasen abgeboten:
Die verpflichtende Teilnahme am jeweiligen Wahlpflichtmodul wird über die Zugangsvoraussetzungen gesteuert. *
Hier werden die Schwerpunkte auf ein fachwissenschaftliches und fachpraktisches Verständnis auf der Grundlage von Evidence - based Nursing sowie den heilpädagogischen, medizinischen und rechtlichen Bedingungen der Teilhabeförderung von Menschen mit Behinderung abgebildet.

Die Pflichtmodule haben folgende Schwerpunkte:
Die Beratung und Unterstützung von Klienten und deren Angehörigen in der Erbringung pflegerischer Leistungen erfolgen klientenzentriert auf der Basis des individuellen Hilfebedarfs. (Modul A1)
Eine Beratung, Schulung und Anleitung von Mitarbeitern erfordert das Wissen über Kommunikations- und Moderationstechniken und deren Fertigkeiten. (Modul A2)
Die fachliche Beratung von Leitungsverantwortlichen bei der Wahrnehmung ihrer Organisationsverantwortung in Personaleinsatzes und -qualifizierung im Bereich der Pflege erfordert Lösungsstrategien und die Weiterentwicklung der pflegerischen Betreuungsqualität. (Modul A3)
Zum Abschluss erfolgt eine Projektarbeit über die Durchführung eines berufsrelevanten Projektes im eigenen Arbeitsfeld. (Modul A4)    

Die Teilzeit - Weiterbildung dauert je nach Belegung der Module bis zu 14 Monate.
Der Unterricht findet montags und dienstags in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr statt.  

Der Kurs soll zum 01.05.2012 angeboten werden.
Anmelde- und Bewerbungsschluss hierfür ist der 15.04.2012    

Bei Interesse beraten und informieren wir Sie gern persönlich.        

 

*Heilerziehungspfleger/-innen, die nach den Richtlinien / Lehrplänen für die Fachrichtung Heilerziehungspflege in der Fassung von 2008 ausgebildet wurden, müssen kein Wahlpflichtmodul belegen.    


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